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FAQ

Die individuellen Mischungen werden aus hochwertigen Granulaten mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen zusammengestellt. Dazu gehören die «klassischen Mikronährstoffe» wie Vitamine, Mineralstoffe, aber auch eine breite Auswahl an Pflanzenstoffen sowie weitere spannende Nährstoffe wie beispielsweise Kollagen.

Finden Sie hier die aktuelle Auswahl der Granulate.

Damit Ihre individuelle Burgerstein microcare Mischung hergestellt werden kann, braucht es ein Beratungsgespräch mit einer entsprechend ausgebildeten Fachperson Ihres Vertrauens – Arzt, Apotheker, Drogist oder Therapeut.

Hier finden Sie Ihre Fachperson

Verschiedenste Faktoren wie Geschlecht, Alter, Konstitution, Genetik, aber auch der Lebensstil, die Ernährungsgewohnheiten und die eigene Gesundheitssituation haben Einfluss auf den individuellen Bedarf an Mikronährstoffen.
Burgerstein microcare® ermöglicht die Herstellung maßgeschneiderter Mikronährstoffmischungen für Prävention und Therapie und trägt damit den besonderen Bedürfnissen jedes Einzelnen Rechnung.

Jede Mischung schmeckt anders – je nach Zusammensetzung.

Einige der Rohstoffe haben natürlicherweise einen deutlichen Eigengeschmack und/oder prägnanten Geruch, der sich auch feststellen lässt. So ist beispielsweise das Vitamin C-Granulat beim Zerkauen sauer, das Granulat mit Beerenextrakt schmeckt fruchtig und jenes mit Artischockenextrakt bitter.

Daher empfehlen wir, die Granulate besser nicht zu zerkauen, sondern mit Flüssigkeit oder etwas Halbfestem zu schlucken. Zum Schutz der Inhaltsstoffe und zur Maskierung von Geschmack und Geruch sind die Granulate übrigens mit einem natürlichen Überzug versehen – das erhöht die Stabilität und ist ein ganz zentrales Qualitätsmerkmal von Burgerstein microcare®.

Die Granulate sollten möglichst unzerkaut geschluckt werden – zum Beispiel mit genügend Flüssigkeit oder einer (halbfesten) Speise wie z.B. Apfelmus oder Quark.

Es ist nicht «verboten», die Granulate zu zerkauen, wir raten aber davon ab, weil sonst durch das Zerstören des schützenden Überzugs Geschmack und Geruch sehr deutlich zum Vorschein kommen.

Ja, sofern die Kinder gross genug sind, um Granulate zu schlucken.

Die verantwortliche Fachperson muss bei der Zusammenstellung der Mischung die Tatsache berücksichtigen, dass diese für ein Kind gedacht ist - sowohl betreffend Dosierung als auch betreffend Auswahl der Substanzen.

Ja, vorausgesetzt die Mischung ist so zusammengestellt, dass sie sich betreffend Zusammensetzung und Dosierung dafür eignet. Lassen Sie sich diesbezüglich von einer Fachperson beraten.

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an info@microcare.ch. Geben Sie dabei Ihren Namen sowie den Ihrer verschreibenden Ärztin/ Therapeutin Ihres verschreibenden Arztes/ Therapeuten an.

Wenn Sie Ihre Mischung von der Burgerstein Apotheke erhalten haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@microcare.ch oder rufen Sie an: 055 220 12 92. Geben Sie Ihren Namen, den verschreibenden Arzt und Ihre Auftragsnummer an.

Das kommt auf den Zweck der Mischung an. Besprechen Sie diese Frage mit der Fachperson, welche für die Zusammenstellung Ihrer Mischung zuständig ist.

Eine Burgerstein microcare® Mischung reicht in der Regel für einen Monat (max. 6 Monate). Die beratende Fachperson kann Ihr gespeichertes Rezept jederzeit reaktivieren oder die Mischung für mehrere Monate herstellen lassen. 

Wir empfehlen aber im Normalfall, die Zusammensetzung einer Mischung nach 3 Monaten Einnahme mit der Fachperson zu besprechen. Gegebenenfalls macht es Sinn, die Zusammensetzung anzupassen oder eine Einnahmepause einzulegen.

Sobald Sie Ihre Mischung aufgebraucht haben, können Sie sich an die beratende Fachperson wenden (Arzt, Apotheker, Drogist oder Therapeut), welche Ihnen die Mischung zusammengestellt hat. Da die persönlichen Rezepturen unter Einhaltung des Datenschutzes gespeichert sind, können diese jederzeit unverändert oder gemäss aktuellen Bedürfnissen modifiziert und nachbestellt werden.

Es gibt keine Übernahmepflicht für microcare-Mischungen durch eine Krankenkasse!

Von Ärzt*innen für eine vorliegende Krankheit/Beschwerde verschriebene Mischungen gelten gemäss Heilmittelgesetz als Magistralrezeptur und sind keine Nahrungsergänzungsmittel. Daher ist es möglich, dass sich Ihre Krankasse an den Kosten beteiligt. Dies hängt unter anderem auch von Ihrer Versicherungsdeckung ab (Zusatzversicherungen).

Für die Anfrage zur Kostenübernahme reichen Sie in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse immer ein von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt unterzeichnetes Rezept und den Rückforderungsbeleg (im Paket) oder die Quittung der Apotheke ein.

Wenn Sie sicher sein wollen, ob Ihre Krankenkasse sich an den Kosten für Ihre Mischung beteiligt, raten wir Ihnen, gegebenenfalls mit Unterstützung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes, vorgängig eine Kostengutsprache einzuholen.

 Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

Bei spezifische Fragen zu Ihrer Mischung an Ihren Arzt, Apotheker, Drogisten oder Therapeuten oder bei allgemeine Fragen direkt an die Hotline von Burgerstein microcare. 

Telefon: 055 220 12 92

E-Mail: info@microcare.ch